Rechtswidrige Bebauungen
Alle wissen, dass derjenige, der ein Haus bauen möchtet, von einer Baugenehmigung verfügen muss, bevor die Bebauung anfängt. Die Gemeinde ist im Regelfall die einzige Behörde, die für ein Bebauungswesen zuständig sind. Besonders wichtig ist es deshalb, das immer klar zu haben, dass die Entscheidungen des Vertreters einer Gemeinde überhaupt keine Garantie bedeuten, dass die vorgesehene Bebauung legal ist und wir keine Probleme in der Zukunft haben werden.
Es hängt ausliesslich vom Gesetzt ab, das zu bestimmen, ob eine Bebauung legal oder nicht legal ist. Die Baugenehmigung gibt der Bebauung keine Legalität, es handelt sich nur um eine Bestätigung, dass der Projekt dem Gesetzt unterliegt. Und wie können wir dann wissen, dass die Auslegung der Gesetz bei der Vorlage einer Baugenehmigung richtig ist? Nebem einem spezialisierten Rechtsanwalt, ist unser Architekt, der unbedingt den Bauprojekt unterschreiben muss, der einzige, der die Baugesetzte in diesem Sinne richtig auslegen kann und einem die Garantie unter eigenen Verantwortung geben kann, dass die vorgesehene Bebauung legal wird und kein Problem in der Zukunft verursachen wird.
Der Architekt ist ohne Zweifel die wichtigste Person im Bauenprozess, mit wem aber der ausländische Bauherr normalerweise niemals spricht, wenn er eine Bebauung vornimmt. Der Architekt ist derjenige, der das technische Projekt entsprechend der anwendbaren Verordnungen schreibt und unterschreibt. Dieser Projekt wird der Gemeinde nur zur Prüfung vorgelegt und von der Richtigkeit des Projekts hängt teoretisch die Bauganehmigung ab.
Leider ist sehr oft der Projekt nicht richtig und trotzdem bekommt man eine Baugenehmigung, weil der Architekt für eine Firma arbeitet, die Verknüpfungen oder Beziehungen in der Gemeinde hat. Aber wenn der Projekt bzw. die Baugenehmigung das Baugesetzt nicht respektiert werden wir sicher in der Zukunft Probleme haben. Die Vorlage einer Baugenehmigung seitens einer Gemeinde gibt keine Garantie, dass die Bebauung aufgrund eines Gesetzsverstoss nachträglich für ilegal gehalten wird und sogar, wenn die Legalisierung nicht möglich ist, abgerissen werden muss. Die einzige Garantie, die wir mit einer Baugenehmigung haben, ist, dass wir eine entsprechende Entschädigung der Gemeinde verlangen dürfen, falls eine obere Behörde die Baugenehmigung anfechtet und die von der Gemeinde genehmigte Bebauung nachträglich für ilegal erklärt wird und abgerissen werden muss. Man muss auch das in Betracht ziehen, dass der Abriss einer ilegalen Bebauung nicht nur von den Baubehörden (Gemeinde oder Autonomregierung der Generalitat) durch verwaltungsrechtliche Prozesse verfolgt werden kann, sondern auch von irgendwelcher Privatperson (unser Nachbarn, zum Beispiel, mit dem wir eine Auseinandersetzung aufgrund irgendwelchen Gründen haben könnten) durch eine private zivilrechtliche Klage vor den zuständigen Zivilgerichten durchgeführt werden darf.
Das legale System rechnet damit, dass die Baubehörden nicht immer absolut neutral sind, oder (besonders in den kleinen Gemeinden) einfach keine Möglichkeit haben, alles selbst zu kontrolieren, weil sie nicht genügende Personal für die Entwicklung solcher Kompetenzen haben. Deshalb sieht das Gesetzt die Möglichkeit vor, die ilegalen Bebauungen durch Privatpersonen direkt beim Gericht durch zivilrechtlichen Prozesse zu verfolgen, wenn diese Personen, die eine solche Klage erheben, betroffen sind. Das bedeutet, dass irgendwelche Person uns aufgrund unserer (ihrer Meinung nach) nicht legalisierbaren Bebauung vorm Zivilgericht beklagen darf, auch wenn wir eine entsprechende Baugenehmigung seitens der Gemeinde erhalten haben.
Carlos Prieto Cid
Tarracoiuris Abogados
Mitglieder von Eurojuris España
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