Das Erbe eines Ausländers in Spanien
Ausländische Bürger, die einen Nachlass in Spanien erben, müssen das national anwendbare Erbrecht kennen. In Spanien regelt ein einziges nationales Gesetz, das Gesetz über die verstorbenen Personen, das Erbrecht. Unerheblich ist dabei, welche Art von Gütern an welchem Ort vererbt werden.