Am 17. September 2010 verabschiedete das spanische Parlament das Gesetz 35/2010, welches einen Tag später im BOE veröffentlicht wurde und am 19. September 2010 in Kraft trat. Zusammen mit dem Könglichen Gesetztesdekret vom 16. Juni 2010, in Kraft getreten am 18. Juni 2010, bildet es die Arbeitsmarktreform in Spanien.
Der vorliegende Artikel befasst sich mit den wichtigsten Neuregelungen, die aufgrund dieser Reform in Spanien eingeführt wurden und vergleicht diese in Grundzügen mit der deutschen Rechtslage.
Trotz Wirtschaftskrise ist Spanien unverändert ein Land das durch angenehmes Klima, gute Küche und freundliche Menschen viele Personen anlockt. Wer nicht nur zum Urlaub bleiben möchte und mit dem Gedanken spielt seine Selbständigkeit von Deutschland nach Spanien zu verlegen, kann vor Ort relativ problemlos und kostengünstig ein Unternehmen gründen.
In Abhängigkeit davon, ob eine Immobilie für den persönlichen oder den gewerblichen Gebrauch erworben werden soll, sie alt oder neu ist, unter Denkmalschutz steht, ob Sie es allein oder als Miteigentümer erwerben oder ein Teilzeitwohnrecht wünschen, greifen unterschiedliche Rechtsvorschriften.
Die Wettbewerbsverordnung in Spanien wurde unter Berufung auf das Gesetz 15/2007 vom 3. Juli zum Schutz des Wettbewerbs erlassen, welches eine fundamentale Reform des spanischen Systems des Wettbewerbsschutzes veranlasste und welches die Nationale Wettbewerbskommision bildete.
As part of a series concerning the law applicable to commercial agents in the member states of the EU, the authors give an overview with especially practice-oriented information. The Spanish law applicable to commercial agents (“Ley sobre Contrato de Agencia – LCA”) is based on the commercial agents EC directive and is therefore similar to German law.
Thomas Müller kam 1980 zum ersten Mal nach La Gomera. Es war Liebe auf den ersten Blick. Dem heute 55-Jährigen gefiel es so gut, dass er dauerhaft bleiben wollte. Der Fotograf und Architekt kaufte in unmittelbarer Nähe der Küste eine alte Bananen-Verladestation aus dem Jahr 1890, renovierte sie und entwickelte die ehemalige Ruine über die Jahre schließlich zum Kulturzentrum „Castillo del Mar”. 500 Veranstaltungen hat Müller sei de Eröffnung 2002 auf die Kanareninsel gebracht. Dennoch: Die spanischen Behörden wollen ihn jetzt enteignen. Die Lage der historischen Immobilie verstoße gegen ein Küstengesetz aus dem Jahr 1988, nach dem bis zu 500 Meter vom Strand entfernt nicht gebaut werden darf. Ein Schlag ins Gesicht für Müller, der mehrere Millionen Euro in den von der Gemeinde autorisierten Umbau gesteckt hatte.
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