Die Vorstandshaftung im Rahmen des Insolvenzverfahrens
Das noch junge spanische Insolvenzgesetz vertieft sich in der Vorstandshaftung von Kapitalgesellschaften. Diese neue Haftungsregelung ergänzt bereits vorgesehene Regelungen sowohl bezüglich des Aktiengesellschaftsrechts als auch des Gesetzes betreffend der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Delikte des Strafgesetzbuches.