Das geistige Eigentum in Spanien
In Spanien ist das geistige Eigentum im Real Decreto Legislativo 1/1996 vom 12. April geregelt, durch das der überarbeitete Text des Gesetzes für geistiges Eigentum erlassen wurde.
In Spanien ist das geistige Eigentum im Real Decreto Legislativo 1/1996 vom 12. April geregelt, durch das der überarbeitete Text des Gesetzes für geistiges Eigentum erlassen wurde.
Der gewerbliche Rechtsschutz stellt eines der wichtigsten Vermögenswerte des Unternehmens dar.
Ausländische Bürger, die einen Nachlass in Spanien erben, müssen das national anwendbare Erbrecht kennen. In Spanien regelt ein einziges nationales Gesetz, das Gesetz über die verstorbenen Personen, das Erbrecht. Unerheblich ist dabei, welche Art von Gütern an welchem Ort vererbt werden.