Das neue spanische Gesetz über Kapitalgesellschaften
Der Ministerrat stimmte am 2. Juli durch das Königliche Dekret 1/2010 der Gesetzesneufassung über Kapitalgesellschaften zu, durch welche die Vorschriften für Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, börsennotierte Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, das heißt, alle im spanischen System vorhandenen Kapitalgesellschaften, in einem einzigen Gesetzestext vereinheitlicht werden.