Das eigenhändige Testament
Im spanischen Recht werden zwei Arten von Testamenten unterschieden: die allgemeinen und die besonderen. Die besonderen Testamente sind das Militärtestament, das Seetestament und solche, die im Ausland erstellt werden. Die allgemeinen Testamente beinhalten dagegen das öffentliche, das in amtliche Verwahrung gegebene und das eigenhändig geschriebene Testament. Über letzteres handelt dieser Artikel,