5 Regeln für eine sichere Immobilieninvestition in Spanien

Folgen Sie diese fünf Regeln für eine sichere Immobilieninvestition in Spanien.

1.)    Verschaffen Sie sich die bestmöglichen Informationen zur Immobilie

Benutzen Sie dazu den Online-Service der Grundbuchämter, den Katasterbescheinigungen und die der provinzialen Steuereinzugsbehörden sowie die aller zuständigen öffentlichen Behörden oder Verwaltungen, die Ihnen die rechtlich relevanten Informationen liefern können. Dabei sollten Sie  die Beantragung der Bescheinigungen zum Erstbezug oder zur Eröffnung (falls es sich um Geschäftslokale handelt) nicht ausschließen. Vergewissern Sie sich so früh wie möglich, dass die Immobilie lasten- und abgabefrei ist oder beziffern Sie andernfalls die Lasten, um diese mit dem Kaufpreis zu kompensieren.

5 Regeln für eine sichere Immobilieninvestition in Spanien

2.)    Unterzeichnen Sie sobald es Ihnen möglich ist, einen Vorvertrag bzw. privatschriftlichen Kaufvertrag zur Sicherung Ihrer Rechte

Viele Kaufgeschäfte scheitern daran, dass nachdem wir mit der Analyse der eingeholten Informationen zum Grundbesitz abgeschlossen haben, sich der Verkäufer bereits für einen anderen Käufer entschieden hat und somit haben Sie eine gute Kaufgelegenheit verloren. Vergewissern Sie sich, einen privatschriftlichen Vertrag zu unterzeichnen, der den Verkauf der Immobilie an eine andere/weitere Person blockiert und Ihre Rechte am Erwerb zu einem festen Preis garantiert. Sollte mehr Zeit zur Einsicht der Daten zu dem Grundbesitz benötigt werden, sollten Sie nicht davon absehen, dass dies auch vertraglich festgehalten wird.

 

3.)    Entscheiden Sie, ob Sie Grundbesitz unter Gründung einer rechtlichen Gesellschaft oder direkt als Privatperson kaufen

Der Kauf einer zur Investition bestimmten Immobilie kann über die Gründung einer Handelsgesellschaft durchgeführt werden, wenn die Immobilie zu geschäftlichen Zwecken genutzt wird. Ebenfalls kann sie auch direkt durch den Käufer auf privater Ebene erworben werden. Wägen Sie in beiden Fällen die jeweiligen Vor- und  Nachteile ab und konsultieren Sie zu Ihren Absichten einen Anwalt, der auf diesem Gebiet spezialisiert ist.

 

4.)    Gehen Sie zur notariellen Unterzeichnung in Begleitung eines Fachanwaltes, der Ihnen den Inhalt der notariellen Urkunde übersetzt und erläutert

Viele Investoren gehen ohne die erforderliche Beratung zum Notar und somit kann es sein, dass sie etwas unterzeichnen, das sie nicht verstehen. Das ist ein vermeidbares Risiko, wenn Sie sich zuvor an einen Fachanwalt Ihres Vertrauens wenden, der für die komplette Übersetzung der notariellen Kaufurkunde sorgt sowie Ihre Fragen diesbezüglich beantwortet. Nehmen Sie sich für Ihren Termin beim Notar so viel Zeit wie Sie zur Lesung und zum Verständnis der Kaufurkunde benötigen.

5.)    Überlassen Sie nach der Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde die Abwicklung aller gesetzlichen Formalitäten Ihrem Fachanwalt

Nach der Unterzeichnung beim Notar sind wichtige Formalitäten steuerlicher und behördlicher Art zu erledigen, d.h. dafür zu sorgen, dass die Steuern an zuständiger Stelle gezahlt werden und um eine korrekte Eintragung des Grundbesitzes auf den Namen des Käufers zu gewährleisten. Vermeiden Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt künftige Probleme mit dem Finanzamt, indem Sie sich in die Hände eines Fachanwaltes begeben. Beim Vollzug eines Kaufgeschäftes, schließen Sie nicht aus, Ihrem Anwalt Vollmachten zu erteilen, damit er in Ihrem Namen und Auftrag die korrekte Umschreibung bzw. Übertragung der Strom- und Wasserversorgung, Zahlungen von Gebühren usw. erledigen kann. Außerdem sollten Sie eine Testamentserrichtung für Ihre Güter in Spanien in Erwägung ziehen, um Probleme bei der Erbfolge zu vermeiden.

Enrique Delgado-Schwarzmann Jiménez
Rechtsanwalt bei Delgado Schwarzmann – Vila Clavero & Asociados

Member of Eurojuris España, Internationales Netzwerk von Spanischen Anwaltskanzleien