Änderungen im Rücktrittsrecht für den Onlinehandel in Spanien

Durch die Richtlinie 2011/83/UE des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats vom 25. Oktober 2011 zu Verbraucherrechten wird die Richtlinie 93/13/CEE des Rats und die Richtlinie 1999/44/CE des Europäischen Parlamentes und Rats geändert sowie die Richtlinie 85/577/CEE des Europäischen Rats und die Richtlinie 97/7/CE des Europäischen Parlamentes und Rats aufgehoben. Die neue Richtlinie 2011/83/UE bringt wichtige Veränderungen in der Ausgestaltung des Rücktrittsrechts für Verbraucher mit sich, die von den Unternehmern beachtet werden müssen.

Die wesentlichen Änderungen im Rücktrittsrecht für Verbraucher im Onlinehandel können in die folgenden vier Hauptaspekte zusammengefasst werden:

  1. Verlängerung der Frist zur Inanspruchnahme des Rücktrittsrechts. Für den Verbraucher verlängert sich die Frist zur Inanspruchnahme dieses Rechts im Vergleich zur vorausgehenden Richtlinie von 7 Werktagen auf 14 Kalendertage. Missachtet der Unternehmer die Informations- und Dokumentationspflicht über das Rücktrittsrecht, verlängert sich die Frist zur Inanspruchnahme des Rechts auf 12 Monate ab dem Ablaufdatum des ursprünglichen Rücktrittszeitraums. Der ursprüngliche Rücktrittszeitraum beginnt ab dem Lieferzeitpunkt des erstandenen Gutes bzw. der Vertragsabschließung, wenn es sich um Dienstleistungen handelt.
  2. Erbringung neuer Dokumentation in Verbindung mit dem Rücktrittsrecht. Das neu aufgesetzte Konsumentenschutzgesetz und weitere damit verbundene Gesetze bringen neue Musterformulare mit sich: (i) das Musterdokument zur Verbraucher- und Nutzerinformation über das Rücktrittsrecht und (ii) das Musterformular zum Rücktritt selbst.
  3. Veränderung von Ausnahmen beim Rücktrittsrechts. Im Interesse einer besseren Konkretisierung wird die Ausnahmeliste zur Inanspruchnahme des Rücktrittsrechts erweitert. Die generische Bezugnahme auf die Beschaffenheit des Gutes als Umstand, der die Rückgabe des Gutes verhindert, wird gestrichen.
  4. Inanspruchnahme des Rücktrittsrechts. Sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer müssen innerhalb eines Zeitraums von 14 Kalendertagen die gegenseitige Rückerstattung der Leistungen einleiten, nachdem die Inanspruchnahme des Rückerstattungsrechts seitens des Verbrauchers kommuniziert wurde. Der Unternehmer verfügt über das Recht, die Rückzahlung des vom Verbraucher einbezahlten Betrags einzubehalten, bis er die Güter zurückerhalten hat, oder bis der Verbraucher einen Beweis über die Rückgabe derselbigen erbracht hat.

 

Es wird betont, dass Artikel 28 der Richtlinie 2011/83/UE ab dem 13. Juni 2014 in Kraft tritt. Auf Grund der Wichtigkeit der beschriebenen Veränderungen ist es jedoch ratsam, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf die Nutzerrechte zu überprüfen sowie die internen Protokolle zu aktualisieren, um den Handel an die neuen Bedingungen anzupassen.

 

Nicolás Melchior
Mariscal Abogados, Rechtsanwälte Madrid, Spanien

Eurojuris España, Netzwerk von Spanischen Anwaltskanzleien

 

 

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