Die Figur des Insolvenzvermittlers zur Unterstützung der Unternehmer in Spanien
Die Figur des sogenannten „Insolvenzvermittlers“ wurde durch das Gesetz 14/2013 von 27. September eingeführt, um die Unternehmer und ihre Internationalisierung zu unterstützen („Gesetz zur Unterstützung der Unternehmer“).
Um den Rahmen, in welchem sich die besagte Figur befindet, zu verstehen, wird kurz auf das Gesetz zur Unterstützung der Unternehmer verwiesen. Dieses Gesetz wurde im BOE am Tag nach dem 27. September 2013 veröffentlicht und betrifft eine Vielzahl von Gesetzen, unter welchen sich zum Teil das Gesetz 22/2003 von 9. Juli („Insolvenzgesetz“) ändert. das Gesetz zur Unterstützung der Unternehmer trat am Tag nach dem 28. September mit allgemeingültigem Charakter in Kraft.
Auf der anderen Seite traten Änderungen bezüglich des sogenannten außergerichtlichen Abkommens über Zahlungen („AEP“), welches vom Gesetz zur Unterstützung der Unternehmer eingeführt wurde, 20 Tage nach der Veröffentlichung des Gesetztes zur Unterstützung der Unternehmer im BOE in Kraft, das heißt am Tag nach dem 17. Oktober. Die Vorschriften des Konkursgesetzes, die durch dieses neue Gesetz geändert werden, betreffen ausschließlich die Insolvenzen, die ab dem Tag der Gültigkeit der einzelnen Vorschriften erklärt wurden.
Das Gesetz zur Unterstützung der Unternehmer hat zum Ziel, in verschieden Bereichen einen Rahmen der Stütze und des Schutzes für die Unternehmer zu entwickeln. Was das Insolvenzgesetz betrifft, so berühren die eingeführten Neuerungen die folgenden Aspekte: (i) die Begrenzung der Verantwortlichkeit des Unternehmers als natürliche Person; (ii) die Regelungen zum außergerichtlichen Abkommen über Zahlungen; (iii) die Änderung der Regelung bezüglich der rechtlichen Bestätigung von Beschlüssen zur Refinanzierung.
Mariscal Abogados, Rechtsanwälte Madrid, Spanien
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