Online-Marketing Richtlinien in Spanien und Europa

In Spanien muss der Verbraucher seine vorherige Zustimmung abgeben, damit ein Händler ihn per Email kontaktieren darf. Verbraucher haben das Recht, Einspruch einzulegen, wenn sie ungefragt per Email kontaktiert werden und Unternehmer müssen in jeder versendeten Email eine klare Opt-out-Möglichkeit vorsehen. Unternehmen müssen auch sicherstellen, dass sie in jeder kommerziellen Kommunikation mit dem Verbrauchern klar identifizierbar sind.

Opt-in Möglichkeit in anderen EU-Ländern

 

In anderen EU-Ländern wie Deutschland, der Schweiz, England, Frankreich, Polen und Österreich muss es auch eine Opt-in Möglichkeit geben, oder der Verbraucher muss auf eine alternative Art seine vorherige Zustimmung an das Unternehmen abgeben haben. In Deutschland und der Schweiz müssen Unternehmen die Zustimmung durch einen doppelten Opt-in-Mechanismus zusichern. Es gibt keinen laufenden, spezifischen Fall über die Umstände, die es einem Unternehmen in Frankreich, England oder Österreich ermöglichen, sich mit Verbrauchern in Verbindung zu setzen. In England müssen Unternehmen im besten Interesse des Verbrauchers handeln und auch die Einhaltung mit dem Data Protection Act und mit den Privacy and Electronic Communications Regulations gewährleisten.

 

Die Tell-A-Friend Funktion

 

Die Tell-A-Friend Funktion ist in Spanien technisch gesehen illegal, obwohl es Möglichkeiten gibt, diese anzuwenden: es kann z.B. gewährleistet werden, dass persöhnliche Daten des Verbrauchers bei der Emailversendung nicht übermittelt werden. In Deutschland ist es möglich, diese Funktion zu nutzen, wenn der Verschicker und nicht das werbende Unternehmen als Absender angezeigt werden. Diese Funktion ist in der Schweiz legal. In Polen ist sie illegal, hier gibt es keine Ausnahme zur strikten Opt-in-Regelung gibt. In England wird von einer solchen Marketingstrategie generell abgeraten.

 

Werbung per Emailing ist in Spanien legal

 

In Spanien ist Werbung durch Emailing legal, solange das Unternehmen leicht erkennbar ist und die Details jeder Transaktion klar sichtbar sind. Werbemails sind in Deutschland, der Schweiz, Frankreich und Österreich mit einigen Einschränkungen auch legal. Das deutsche Recht sieht vor, dass der Verbraucher seine klare Zustimmung zur Nutzung seiner persönlichen Daten zu Werbezwecken im Voraus abgegeben haben muss. Dieses Konzept wird auch in Frankreich angewendet; der Empfänger behält dort jedoch das Recht, gegen die Nutzung seiner Email-Adresse gegebenenfalls Einspruch erheben zu können. In England riskiert diese Art von Werbung, gegen den Data Protection Act oder die Privacy and Electronic Communications Regulations zu verstossen, abgesehen von den Fällen, in denen der Verbraucher zugestimmt hat.

Laut spanischem Recht ist es legal, bestehende Kunden zu kontaktieren, wenn der Verkäufer die Kontaktinformationen des Empfängers rechtmässig erhalten hat und die verschickte komerzielle Kommunikationen Produkte oder Dienstleistungen des eigenen Unternehmen betreffen, die den Produkten entsprechen, die der Kunde ursprünglich bestellt hatte. Generell ist es in allen aufgezählten Ländern auch rechtmässig, existierende Kunden zu kontaktieren, sofern die Verbraucherinformation durch eine vorherige Geschäftsbeziehung erhalten wurde und der Verkäufer einige Bedingungen beachtet.

Spanisches, deutsches, schweizerisches und österreichisches Recht sehen vor, dass die Nutzung der Warenzeichen eines Konkurrenten als keyword in Google AdWords als rechtmässig gilt. In Spanien ist es jedoch nicht legal, die Marke des Konkurrenten in der Werbung einzusetzen.

 

Die Cookie-Richtlinie in Spanien

 

Bezüglich der Cookie-Richtlinie sieht das spanische Recht zwei verschiedene Methoden zur Einholung der gültigen Zustimmung eines Internetnutzers vor, um dem Dienstleister die Nutzung von Cookies zu ermöglichen. Die erste Möglichkeit ist eine Opt-in-Methode, wodurch der Verbraucher Zugang zu ausführlichen Information über die entsprechenden Cookies erhält, und die zweite ist die Zustimmung durch die Einstellungen eines Internetbrowsers oder ggf. einer App. Vorher sah das spanische Recht eine Opt-out-Option vor. Die Cookie-Richtlinie wurde auch in England, Frankreich, Polen und Österreich eingeführt.

 

Karl H. Lincke
Mariscal Abogados, Rechtsanwälte Madrid, Spanien

Eurojuris España, Netzwerk von Spanischen Anwaltskanzleien