Vor- und Nachteile der verschiedenen Gesellschaftsformen in Spanien

Das spanische Recht unterscheidet für die Gesellschaftsgründung zwischen den Rechtsformen Firmengündung in Spanien Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und sonstigen Rechtsformen. Im Folgenden ein Überblick über die jeweiligen Vor- und Nachteile.

Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Firmengründungen in Spanien

 

Empresario Individual (Autónomo)

Vorteile der Betätigung als Einzelunternehmer sind:

  • dass dies eine ideale Form für Betriebe sehr kleiner Größe darstellt,
  • dass wenige Formalitäten vorgenommen werden müssen und,
  • dass sie sehr wirtschaftlich sein kann, weil i. d. R. weniger Verwaltungskosten anfallen.

Nachteilig sind:

  • die unbegrenzte Haftung des Gesellschafters,
  • seine Haftung mit dem Privatvermögen für die Schulden, die bei seiner Tätigkeit entstehen und
  • wegen der Besteuerung als natürliche Person evtl. hohe Steuersätze bei großen Gewinnen.

S.L./S.R.L.

Vorteile sind u. a.

  • die auf das eingebrachte Vermögen beschränkte Haftung der Gesellschafter für Gesellschaftsschulden,
  • Freiheit bei der Wahl des Gesellschaftsnamens,
  • das relativ niedrige Mindestgesellschaftskapital,
  • keine Höchstgrenze des Gesellschaftskapitals und der Anzahl an Gesellschaftern,
  • die Möglichkeit der Bar- oder Sacheinlage des Gesellschaftskapitals,
  • dass die Sacheinlagen nicht von einem unabhängigen Experten bewertet werden müssen,
  • dass es pro Gesellschafter keine vorgeschriebene Mindest- oder Höchstbeteiligung gibt und,
  • dass die Gesellschafter eine große Freiheit zum Abschluss von Verträgen und Abreden untereinander genießen.

Nachteile sind u. a.

  • die Pflicht, eine formelle Buchhaltung zu führen,
  • höhere Geschäftsführungskosten als etwa beim Einzelunternehmer,
  • Wettbewerbsverbot für den Verwalter,
  • nicht an der Börse notieren zu können und,
  • dass die Gesellschafter immer identifizierbar sind.

S.A.

Vorteile der Gründung einer S.A. sind:

  • Die mögliche Börsennotierung der Gesellschaft und,
  • dass manche Gesellschaftstätigkeiten gesetzlich zwingend nur von dieser Gesellschaftsform ausgeübt werden können (z. B. Versicherungen).

Nachteilig sind jedoch

  • die nur befristet mögliche Ernennung der Geschäftsführer auf maximal sechs Jahre,
  • das relativ hohe Mindestgesellschaftskapital und
  • dass bei Sacheinlagen ein unabhängiger Experte hinzugezogen werden muss.

Die S.A. ist insgesamt verwaltungsintensiver und kostenaufwändiger als die S.L./S.R.L..

S.N.L.E.

Vorteile sind:

  • die schnelle Gründung (möglich innerhalb von 48 Stunden), des weiteren
  • der generische Gesellschaftszweck,
  • einfache Gesellschaftsorgane,
  • dass das Registerbuch der Gesellschafter nicht verpflichtend ist und
  • steuerliche Vorteile (z. B. Stundung der Steuerschuld in den ersten beiden Besteuerungszeiträumen ab der Gründung).

Insgesamt zeichnet sich die Rechtsform der S.L.N.E durch Vereinfachungen bei den Formalitäten und in der Buchhaltung gegenüber der S.L./S.R.L. und der S.A. aus.

Nachteilig ist, dass:

  • der Gesellschaftsname nicht frei gewählt werden kann und
  • juristische Personen keine Gesellschafter sein können. Dies macht diese Gesellschaftsform für viele internationale Investoren uninteressant.

Britta Dotterweich & Karl H. Lincke

Mariscal Abogados, Rechtsanwälte Madrid, Spanien

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