Patenterteilung versus Gebrauchsmuster
Die erfolgreiche Erteilung eines Patents bedeutet nicht, dass dieses zwangsläufig auf Dauer gültig ist. Dritte Parteien können immer die teilweise oder vollständige Ungültigkeit eines Patents vor Gericht einklagen.
Andererseits ist ein Patent keine Herstellungserlaubnis; beispielsweise kann ein pharmazeutisches Produkt patentiert sein, obwohl es noch nicht auf dem Markt ist, weil bisher noch nicht die entsprechenden Genehmigungen der Gesundheitsbehörden erfüllt wurden. Das Patent ist als ein Recht definiert, das es Dritten untersagt, das patentierte Produkt als ihr eigenes herzustellen, anzubieten, in den Markt einzuführen oder zu verwenden.
In Spanien ist es möglich, anstelle eines Patents ein sog. Gebrauchsmuster zu erhalten.
Im Folgenden werden die wesentlichen Unterschiede erklärt, die das Gebrauchsmuster von einem Patent unterscheiden.
Gebrauchsmuster erfordern weniger Neuheit und erfinderische Tätigkeit
Die Gebrauchsmuster erfordern weniger Neuheit und erfinderische Tätigkeit; es genügt die Neuheit der Erfindung in Spanien. Ausländische Patente dienen jedoch dazu, die Neuheit der Erfindung zu relativieren, denn sie sind der spanischen Öffentlichkeit zum Beispiel über die Datenbank der OEPMzugängig. Für Gebrauchsmuster ist es ausreichend, dass die Erfindung zum Zeitpunkt Antragstellung angesichts der öffentlichen Zugänglichkeit zur Information einem Experten der Materie nicht sofort ersichtlich ist.
Nur Erzeugnisse können Gebrauchsmuster sein
Nur Erzeugnisse können Gegenstand des Gebrauchsmusters sein, innovative Prozesse dagegen nicht. Gebrauchsmuster definieren sich als die Erfindung, die einem Erzeugnis eine bestimme Gestalt, Zusammensetzung und Struktur geben, aus denen ein Vorteil für die Nutzung oder Herstellung des Erzeugnisses entsteht.
Gültigkeitsdauer der Gebrauchsmuster
Gebrauchsmuster sind nur für 10 Jahre gültig (Patente für 20 Jahre) und erfordern wie im Fall der Patente die Zahlung einer jährlichen Gebühr.
Verfahrensvorgang zur Gewährung eines Gebrauchsmusters
Die Gewährung eines Gebrauchsmusters ist einfacher als der Prozess der Patenterteilung. Im Anschluss an die Präsentation des Antrags wird überprüft, ob dieser formal korrekt ist und ob sich das Erzeugnis für ein Gebrauchsmuster eignet. Ist dies der Fall, wir der Antrag auf ein Gebrauchsmuster veröffentlicht. Der Antrag muss, wie im Fall der Patente, einen Bericht enthalten. Gibt es Einwände gegen das Gebrauchsmuster, kann der Antragsteller dagegen Beschwerde einreichen, in deren Folge das Gebrauchsmuster dann gewährt oder abgewiesen wird.
Einspruch und Gebühren
Werden innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung keine Einsprüche gegen das Gesuch vorgelegt, wird das Gebrauchsmuster gewährt. Daraufhin müssen für dessen vollständige Gültigkeit die nötigen Gebühren bezahlt werden.
Werden Einsprüche vorgebracht, kann der Antrag auf Gebrauchsmuster entweder akzeptiert oder teilweise bzw. vollständig abgelehnt werden.
Dauer des Antragsverfahrens für ein Gebrauchsmuster
Das Verfahren für die Erteilung eines Gebrauchsmusters dauert 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung, wenn keine Einsprüche dagegen erhoben werden. Im Fall eines Einspruchs kann sich die Verfahrenslänge auf 24 Monate herausziehen.
Der Prozess kann in der täglichen Praxis weniger als sechs Monate dauern, sollte es keine Einwände geben.
Wie im Fall der Patente, kann ein Gebrauchsmuster durch ein Gerichtsverfahren immer als nichtig erklärt werden, wenn der Anspruch der Patentierbarkeit nicht erfüllt ist.
Alexander Zuazo
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung
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