Definition und Auswirkungen des Europäische Erbschaftsurkunde

Was ist die europäische Erbschaftsurkunde?

Die Europäische Erbschaftsurkunde ist die neueste Erzeugung innerhalb der Verordnung. Es ist ein Dokument, verfasst nach allgemein gültigem Vorbild, in dem die wesentlichen Informationen einer Erbschaft zusammengefasst sind und welches in anderen Staaten vorgelegt werden kann. Dieses Dokument wird von den Behörden der europäischen Mitgliedsstaaten ausgestellt und dient innerhalb dieser als Nachweis.

Es stellt ein Rechtsinstrument dar, welches den europäischen Staatsbürgern erlaubt, einen Erbschaftsfall gemäß dem jeweiligen nationalen Gesetz des Mitgliedsstaates, in dem sich der Todesfall ereignet hat, nachzuweisen. Folgende Punkte werden darin nachgewiesen:

  • Wer der Erbe oder Vermächtnisnehmer ist.
  • Wem ein konkretes Eigentum zugewiesen wurde.
  • Welche Befugnisse die Vollstrecker oder Verwalter der Erbschaft haben.

Da die Ausstellung der europäischen Erbschaftsurkunde für die europäischen Bürger freiwillig ist, wird er Gebrauch weiterer, gesetzlicher Dokumente eines anderen Staates nicht ausgeschlossen. Die Ausstellung hat Auswirkungen sowohl in dem Staat, in dem sie ausgestellt wurde, als auch in anderen Mitgliedsstaaten, welche der Verordnung unterstehen.

Rechtliche Folgen der europäischen Erbschaftsurkunde

Die Effizienz der europäischen Erbschaftsurkunde ist in drei Punkten ersichtlich:

Rechtsschutz für Beteiligte eines Erbschaftsfalls

Die Verordnung UE N.º 650/2012 vom 4 Juli 2012 soll Personen Rechtsschutz bieten, die anhand des Inhalts der Urkunde rechtliche Schritte bezüglich Erbschaftsgüter einleiten. Die Verordnung legt fest, dass jede Person, die Güter aus einer Erbschaft bezieht und befugt ist diese entgegen zu nehmen, bei der Akquisition unter rechtlichem Schutz steht. Ebenso ist vorgesehen, dass jedes Amt, welches gemäß der Urkunde an befugte Personen Zahlungen leistet oder Güter ausstellt, dies durch eine autorisierte Person zu erfolgen hat und somit von der Verantwortung bezüglich Zahlungen oder durchgeführter Aushändigungen von Gütern befreit wird.

Als Beweismittel in der Erbrechtsnachfolge

Die Urkunde beweist außerdem alle inhaltlichen Punkte, vorgelegt und bescheinigt durch eine befugte, nationale Behörde und gemäß der gültigen Gesetzgebung zu der in Frage stehenden Erbrechtsnachfolge. Es ist anzunehmen, dass jene Personen als Erben oder Vermächtnisnehmer in Frage kommen, welche aus der Urkunde hervorgehen und dass ihr Recht auf die Erbschaft in dem Inhalt der Urkunde vermerkt ist.

Damit der von der Verordnung ausgehende Rechtschutz Gültigkeit hat, ist es beiden Fällen notwendig, dass die Person, die Erbgüter aushändigt oder empfängt über die Richtigkeit des Inhalts der Urkunde in Kenntnis gesetzt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist zu prüfen ob die Unkenntnis der Falschheit der Urkunde etwa auf einer schweren Nachlässigkeit beruht.

Als eintragungsfähiger Nachweis in öffentlichen Registern

Zielsetzung ist es, durch die Urkunde ein Rechtsinstrument zu schaffen, welches sich eignet, die Erbgüter in den zuständigen, öffentlichen Registern in den Mitgliedsstaaten zu erfassen. Anhängig von der nationalen Gesetzgebung eines Staates, werden Rechte und Prozedur der Registrierung festgelegt.

Salma Sehk Zinth & Alejandro Espada

Espada Gerlach Abogados Abogados


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