Die Figur des sogenannten „Insolvenzvermittlers“ wurde durch das Gesetz 14/2013 von 27. September eingeführt, um die Unternehmer und ihre Internationalisierung zu unterstützen („Gesetz zur Unterstützung der Unternehmer“).
Um den Rahmen, in welchem sich die besagte Figur befindet, zu verstehen, wird kurz auf das Gesetz zur Unterstützung der Unternehmer verwiesen. Dieses Gesetz wurde im BOE am Tag nach dem 27. September 2013 veröffentlicht und betrifft eine Vielzahl von Gesetzen, unter welchen sich zum Teil das Gesetz 22/2003 von 9. Juli („Insolvenzgesetz“) ändert. das Gesetz zur Unterstützung der Unternehmer trat am Tag nach dem 28. September mit allgemeingültigem Charakter in Kraft.
Die Vertraulichkeit ist laut dem Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren eine grundlegende Pflicht, deren Verletzung einen Haftungsgrund darstellt. Im Rahmen der Insolvenzmediation braucht die Vertraulichkeitspflicht jedoch eine besondere Behandlung, um den korrekten Ablauf des Insolvenzverfahrens zu garantieren.
Die Funktionen des Mediators beim Abschluss einer aussergerichtlichen Zahlungsvereinbarung und die Nutzung der im Rahmen des Verfahrens erlangten Information in einem möglichen zukünftigen Insolvenzverfahren.
Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 16/2013 vom 20.12.2013 über Maβnahmen zur Förderung der festen Einstellung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer
Am Samstag, 21.12.2013, wurde das Gesetz Nr. 16/2013 vom 20.12.2013 nach der Ministerversammlung vom 20.12.2013 im spanischen Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dieses Gesetz regelt Maβnahmen zur Förderung der festen Einstellung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer.
Der Immobilienerwerb in Spanien ist ein einfacher Prozess. Das Rechtssystem gewährt beiden Parteien eine gewisse Sicherheit, wenn der Kaufsprozess ordentlich geführt wird.
Es gibt keine Beschränkungen oder Begrenzungen der Höhe der Investitionen, die von Nicht-Spaniern in Spanien gemacht werden dürfen; hier gilt die spanische Investitionsfreiheit.
Im Folgenden werden die wesentlichen Schritte aufgeführt, die im Anschluss an die Auswahl des Immobilie durchgeführt werden müssen.
Wer in eine Immobilie in Spanien investiert, sollte davon ausgehen können, dass der von ihm gezahlte Kaufpreis mit dem in der Kaufurkunde angegebenen Wert übereinstimmen muss. Im Laufe der Jahre haben sich jedoch je nach Konjunkturlage und der Haltung der Steuerbehörden sehr unterschiedliche Situationen ergeben.
Die Ergänzungen des Gesetzes zum Schutz der Rechte der Verbraucher und Nutzer (im Folgenden: TRLGDCU) bringen eine Reihe von rechtlich relevanten Änderungen mit sich in Bezug auf das Verhältnis zwischen Unternehmern auf der einen Seite und Verbrauchern wie Nutzern auf der anderen. Die wohl maßgeblichste Neuerung zum Verbraucher- und Benutzerschutzrecht betrifft das Widerrufsrecht, welches die Möglichkeit eröffnet, sich ohne Angabe von Gründen oder der Gefahr einer Schadensersatzpflicht vom geschlossenen Vertrag mit dem Unternehmer zu lösen. Ziel dieses Beitrags ist es, die Besonderheiten und Einschränkungen dieses Rechtes zu analysieren, ohne dabei auf die Ausnahmen oder für bestimmte Bereiche geltende Besonderheiten einzugehen.
Durch die Richtlinie 2011/83/UE des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats vom 25. Oktober 2011 zu Verbraucherrechten wird die Richtlinie 93/13/CEE des Rats und die Richtlinie 1999/44/CE des Europäischen Parlamentes und Rats geändert sowie die Richtlinie 85/577/CEE des Europäischen Rats und die Richtlinie 97/7/CE des Europäischen Parlamentes und Rats aufgehoben. Die neue Richtlinie 2011/83/UE bringt wichtige Veränderungen in der Ausgestaltung des Rücktrittsrechts für Verbraucher mit sich, die von den Unternehmern beachtet werden müssen.
Im vorliegenden Beitrag geht es um die Frage, welches Rechtsmittel einem Unternehmen in Spanien zur Verfügung steht, wenn es sich gegen ein belastendes Urteil wehren möchte, in diesem Fall, gegen ein solches durch welches eine Kündigung für unwirksam erklärt wurde.
Am 16. November 2011 haben wir in unserem Blog einen Artikel über die Anzeige der Europäischen Kommission gegen das Königreich Spanien beim Gerichtshof der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Anzeige erfolgte aufgrund der Diskriminierung von nicht Gebietsansässigen bei Erbschaften. Nach einem sehr langen Prozess haben nun die Richter in Luxemburg der Kommission Recht gegeben.
Die Entscheidung, eine Immobilie in Spanien zu kaufen, sollte immer gut durchdacht sein. Ist aber der Verkäufer nicht in Spanien gebietsansässig, sollten einige Aspekte in Betracht gezogen werden, die oft nicht bedacht werden.
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