Die Firmenaufgabe in Spanien: Die Auswirkungen auf die geschäftsführende Haftung
Das spanische Rechtssystem sieht bestimmte Schutzmöglichkeiten für Gläubiger von Gesellschaften vor, die ihre tatsächliche Geschäftstätigkeit aufgegeben haben.
Das spanische Rechtssystem sieht bestimmte Schutzmöglichkeiten für Gläubiger von Gesellschaften vor, die ihre tatsächliche Geschäftstätigkeit aufgegeben haben.
Das noch junge spanische Insolvenzgesetz vertieft sich in der Vorstandshaftung von Kapitalgesellschaften. Diese neue Haftungsregelung ergänzt bereits vorgesehene Regelungen sowohl bezüglich des Aktiengesellschaftsrechts als auch des Gesetzes betreffend der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Delikte des Strafgesetzbuches.
Der Ministerrat stimmte am 2. Juli durch das Königliche Dekret 1/2010 der Gesetzesneufassung über Kapitalgesellschaften zu, durch welche die Vorschriften für Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, börsennotierte Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, das heißt, alle im spanischen System vorhandenen Kapitalgesellschaften, in einem einzigen Gesetzestext vereinheitlicht werden.
In Abhängigkeit davon, ob eine Immobilie für den persönlichen oder den gewerblichen Gebrauch erworben werden soll, sie alt oder neu ist, unter Denkmalschutz steht, ob Sie es allein oder als Miteigentümer erwerben oder ein Teilzeitwohnrecht wünschen, greifen unterschiedliche Rechtsvorschriften.
Die Wettbewerbsverordnung in Spanien wurde unter Berufung auf das Gesetz 15/2007 vom 3. Juli zum Schutz des Wettbewerbs erlassen, welches eine fundamentale Reform des spanischen Systems des Wettbewerbsschutzes veranlasste und welches die Nationale Wettbewerbskommision bildete.
Das spanische Insolvenzgesetz, welches in einer Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs erlassen worden war, ist kürzlich – im Zuge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise – durch das Königliche Dekret 3/2009 vom 27. März reformiert und umgestaltet worden.
In den letzten Jahren waren sogenannte „Leverage Buy-Outs” (LBO) in Spanien sehr häufig. Diese Operationen charakterisieren sich durch einen Kauf des Mehrheitsanteiles des Gesellschaftskapitals einer Zielgesellschaft.
Eine der Fragen, die sich beim internationalen Handelskauf stellen, ist, welches Recht auf Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag anzuwenden ist.
Am 17. September 2010 verabschiedete das spanische Parlament das Gesetz 35/2010, welches sich auf die Eilmaßnahmen der Arbeitsmarktreform bezieht und sich bereits seit drei Jahren in Ausarbeitung befand, da sich die Tarifpartner, Unternehmen und Gewerkschaften bisher nicht über den Inhalt einigen konnten.
In Spanien sind häufig die registrierten Einträge im Kataster und im Grundbuch nicht identisch und beide Register können oft den tatsächlich vor Ort existierenden Flächen widersprechen.