Das spanische Mahnverfahren: schnelle und effektive Geldforderung in Spanien

Das Mahnverfahren ist eines der neueren Mittel, die durch die spanische Zivilprozessordnung  (Ley de Enjuiciamiento Civil, LEC) eingeführt wurden um den Schutz von Darlehen zu gewährleisten. Es ist geregelt unter den Art. 812-818 desselben Gesetzes. Es ist ein schneller und effektiver Weg für die Forderungseintreibung von Geldforderungen.

Mahnverfahren entscheidendes Verfahren im spanischen Rechtsverkehr

 

Das Mahnverfahren ist in Spanien eines der am weitesten verbreiteten Verfahren im zivilen Bereich. Der Zweck dieser Verordnung ist auf Geldforderungen begrenzt. Gemäß Art. 812 LEC müssen die Forderungen folgende Merkmale aufweisen: unbestrittene, in unbestimmter Höhe bezifferte liquide Geldforderungen, die fällig sind. Das verfahren unterliegt einer Gebühr von 100 Euro, sowie einem variablen Betrag von 0,5% der Hauptschuld, vorausgesetzt, dass die Geldforderung über 2.000,00 Euro hoch ist.

Das spanische Mahnverfahren beginnt auf Anfrage des Gläubigers

 

Das Mahnverfahren beginnt auf Anfrage des Gläubigers. Es handelt sich um einen einfachen Schriftsatz, der mit jedem der in Artikel 812 LEC aufgezählten Dokumente eingeleitet werden kann. Die aufgebrachten Dokumente müssen nur eine Relation zwischen den Parteien nachweisen um die auf den Schuldner Beweislast umzukehren. Falls dieser die Schuld nicht anerkennt, wird es ein späteres Verfahren geben, in dem der Richter angesichts der vorgelegten Nachweise entscheidet.

Die Klage ist vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht vorzulegen. Nach der Einreichung der Klage, folgt die Prüfung und Zulassung der Klage durch den  Urkundsbeamten. Falls Umstände für die Zurückweisung folgen, wird das Gericht entscheiden.

Verweigerung und Zwangsvollstreckung

 

Der Schuldner kann verschiedene Stellungen im Verfahren annehmen. Er kann freiwillig die geforderte Geldsumme bezahlen oder sich schriftlich und begründet  verweigern, ein Teil oder die Ganze Summe zu bezahlen. Er kann aber auch die Frist ignorieren ohne zu bezahlen oder sich zu widersetzen. In diesem Fall, und nach dem Beschluss des Urkundsbeamten, muss schriftlich auf den Beginn der Zwangsvollstreckung angewiesen werden.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Mahnverfahren von entscheidender Bedeutung in Spaniens Rechtsverkehr ist, und als entscheidendes Instrument zum Rechtsschutz des Darlehens dient.

Carlos Hernández Triana & Monika Bertram
Mariscal Abogados, Rechtsanwälte Madrid, Spanien

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