Die wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen in Spanien

Einschneidende Änderungen von Arbeitsverträgen in Spanien sind in dem Statut der Arbeitnehmer geregelt.

In Spanien werden unter anderem folgende Umstände als wesentliche arbeitsrechtliche Änderungen angesehen: Arbeitszeit und Zeiteinteilung, Regime der Schichtarbeit, Vergütungssysteme und Lohnsätze oder funktionale Flexibilität.

Artikel 41 des spanischen Statuts der Arbeitnehmer regelt die Fälle, in denen wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber ausgelöst werden sowie deren Voraussetzungen und Verfahrensschritte. In diesem Zusammenhang soll darauf hingewiesen werden, dass der aktuelle Gesetzestext das Ergebnis von Gesetzesänderungen ist, die das Königliche Dekret Nr. 3/2012 vom 10.02.2012 (zur Reform des spanischen Arbeitsmarkts) eingeführt hat.

 

1. Voraussetzungen für die wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen

 

Das Statut der Arbeitnehmer erlaubt dem Arbeitgeber, bestimmte (individuelle oder allgemeine) Aspekte der Arbeitsbedingungen zu ändern. Diese Änderungen sollen aus wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder herstellungsbedingten Gründen vorgenommen werden. Das Gesetz qualifiziert als solche diejenigen, die in Bezug zu Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität oder technischer Organisation stehen.

 

2. Arten von wesentlichen Änderungen der Arbeistbedingungen

 

Artikel 41 Abs. 1 des spanischen Statuts der Arbeitnehmer enthält eine Aufzählung aller Bedingungen, deren Änderung als wesentliche Änderung qualifiziert wird: (i) die Arbeitszeit, (ii) Arbeitsstunden und deren Einteilung, (iii) das Regime der Schichtarbeit, (iv) Vergütungssystem und Lohnsätze, (v) Arbeitsystem und Leistungsfähigkeit und (vi) Funktionen, die die Grenzen der funktionalen Flexibilität von Art. 39 des Statuts der Arbeitnehmer überschreiten. Diese Änderungen können die Arbeitsbedingungen betreffen, die in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder unilateralen unternehmerischen Entscheidungen vereinbart sind.

 

3. Mitteilung der Entscheidung über die Änderung der Arbeitsbedingungen

 

Das Mitteilungsverfahren sowie die jeweiligen Fristen und Maβnahmen werden den Begrenzungen einer wesentlichen Änderung mit allgemeiner Auswirkung unterworfen.

Das Statut der Arbeitnehmer bestimmt den allgemeinen Charakter einer Änderung unter Berücksichtigung der betroffenen Arbeitnehmer:

  • Wenn ein Unternehmen weniger al 100 Arbeitnehmer beschäftigt, soll die Änderung 10 oder mehr Arbeitnehmer betreffen.
  • Wenn ein Unternehmen zwischen 100 und 300 Arbeitnehmer beschäftigt, soll die Änderung 10% der Arbeitnehmer betreffen.
  • Wenn ein Unternehmen mehr als 300 Arbeitnehmer beschäftigt, soll die Änderung 30 Arbeitnehmer betreffen.

 

Im Falle der Änderung von individuellen Arbeitsbedingungen soll der Arbeitgeber seine Entscheidung an den betroffenen Arbeitnehmer und seine gesetzlichen Vertreter innerhalb von 15 Tagen mitteilen.

In Bezug auf die Mitteilung über die Änderung von allgemeinen Arbeitsbedingungen gilt eine Periode von 15 Tagen zur Besprechnung der Motive für die Änderung. Diese Periode könnte durch ein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinabrtes Mediations- oder Schiedverfahren ersetzt werden. Wenn die Konsultationsperiode erfolglos endet, wird die Entscheidung über die wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen sieben Tage ab der Mitteilung des Ergebnisses der Konsultationsperiode an die Arbeitnehmer wirksam. Sonst gilt die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft.

 

4. Rechte der Arbeitnehmer im Fall der individuellen Arbeitsbedingungen

 

Das Statut der Arbeitnehmer sieht drei Reaktionsmöglichkeiten für die Arbeitnehmer auf die Mitteilung der Änderung der individuellen Arbeitsbedingungen vor.

Die Arbeitnehmer können die geänderten Arbeitsbedingungen akzeptieren, diese vor dem Sozialgericht in Frage stellen oder den Arbeitsvertrag kündigen und eine Abfindung kriegen, die den Lohn für 20 Tage pro Arbeitsjahr nicht unterschreiten darf. Die Abfindung darf nicht höher als 20 Monatsgehälter sein. Die Kündigung ist im Falle der Änderung von Arbeitssystem und Leistungsfähigkeit nicht möglich.

 

5. Rechte der Arbeitnehmer im Fall der allgemeinen Arbeitsbedingungen

 

Die Arbeitnehmer können die Änderung der allgemeinen Arbeitsbedingungen kollektiv in Frage stellen. Auβerdem können sie individuell vor den Sozialgerichten klagen. Das individuelle Klageverfahren wird suspenidert, bis der kollektive Konflikt gelöst wird.
Mariscal Abogados, Rechtsanwälte Madrid, Spanien

Eurojuris España, Netzwerk von Spanischen Anwaltskanzleien