Neues Gesetz für Kapitalgesellschaften zur Verbesserung von Corporate Governance
Deutsche Unternehmen sollten wissen, dass am 3. Dezember ein neues Gesetz für Kapitalgesellschaften in Spanien in Kraft getreten ist, bevor sie in spanische Aktiengesellschaften investieren oder an eine Gesellschaftsgründung in Spanien denken.
Dabei wurde das Kapitalgesellschaftengesetz insbesondere zur Verbesserung der Corporate Governance in einigen Aspekten angepasst:
Zur Modernisierung und Verbesserung wurde unter anderem der Aktionärsversammlung in spanischen Kapitalgesellschaften eine größere Rolle zugesprochen und strengere Kontrollen für die Honorare von Verwaltungsratsmitgliedern festgelegt.
Die Aktionärsversammlung in spanischen Kapitalgesellschaften
Die Reform garantiert, dass sich Aktionäre zukünftig verstärkt einzeln in Hinblick auf Ernennungen, Wiederwahlen, Satzungsänderungen etc. aussprechen können. Es ist nunmehr untersagt, Abstimmungen bei gravierenden Interessenskonflikten durchzuführen. Für die Fälle, in denen die entscheidenden Stimmen von Mitgliedern ausgingen, welche sich in einem Interessenskonflikt befanden, wird eine Interessensverletzung vermutet. In börsennotierten Gesellschaften verringert sich das notwendige Kapital zur Ausübung von Minderheitenrechten von 5% auf 3%.
Die Geschäftsführung
In Bezug auf die Verantwortung der Geschäftsführung werden die Sorgfalts- und Treuepflichten, sowie die Verfahren zur Klärung von Interessenskonflikten näher bestimmt. Der Verantwortungsbereich wird bis hin zum Ersatz für verursachte Schäden und der Erstattung für ungerechtfertigte Bereicherung erweitert. Bevor Geschäftsführungsaufgaben übernommen werden, empfiehlt sich daher eine Rechtsberatung durch auf das reformierte GmbH- und Aktiengesellschaftensgesetz in Spanien (Kapitalgesellschaftensgesetz) spezialisierte Rechtsanwälteeinzuholen.
Der Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat muss mindestens einmal im Quartal tagen, um ausreichend Präsenz im Gesellschaftsleben zu wahren, wobei die Ratsmitglieder grundsätzlich persönlich zu erscheinen haben.
Ein neuer Gesetzesartikel bestimmt unübertragbare Zuständigkeiten der Verwaltung, um ihr die Entscheidungsfähigkeit über die wichtigsten Aspekte der Organisation und Aufsicht der Gesellschaft sicherzustellen.
In börsennotierten Gesellschaften müssen die Aufgaben des Präsidenten des Verwaltungsrats und des geschäftsführenden Verwaltungsratsvorsitzenden von derselben Person wahrgenommen werden, wenn zwei Drittel der Ratsmitglieder für die Ernennung des Präsidenten stimmen. Zu den unübertragbaren Aufgaben des Rates werden steuerliche Verantwortlichkeiten hinzugefügt; hierzu gehören die Genehmigung von steuerlich risikobehafteten Investitionen und die Festlegung einer Steuerstrategie der Gesellschaft.
Vergütung der Verwaltungsmitglieder
Die Vergütung muss angemessen und angepasst an die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft unter Einbeziehung des Verantwortungsgrades des Verwaltungsmitglieds festgelegt werden. Die Vergütung des Geschäftsführers bestimmt sich nach den ausgeübten Funktionen. Der Geschäftsführer muss einen Vertrag mit der Gesellschaft abschließen, in welchem die verschiedenen Arten der Vergütungsberechnung dargelegt werden und welcher von einer qualifizierten Mehrheit des Rates unter Enthaltung der betreffenden Mitglieder beschlossen wird.
In börsennotierten Gesellschaften beschließt die Hauptversammlung mindestens alle drei Jahre neu über die Vergütung ihrer Verwaltungsratsmitglieder. Der Beschluss beinhaltet die Gesamtsumme der Vergütungen, das Vergütungsverfahren für geschäftsführende Mitglieder und muss bei jeglicher Änderung der Vergütungsregelungen von der Gesellschafterversammlung verabschiedet werden.
Josephine Hanschke & Karl Lincke
Mariscal Abogados, Rechtsanwälte Madrid, Spanien
Eurojuris España, Netzwerk von Spanischen Anwaltskanzleien