M&A in Spanien: Abwicklung und Kontrolle einer wirtschaftlichen Konzentration

1. Abwicklung einer wirtschaftlichen Konzentration

 

Der Erwerbsvorgang beginnt mit dem sog. deal search, im Rahmen dessen potenzielle Zielgesellschaften ermittelt und analysiert werden. Die Ergebnisse der Analyse werden in einem Due-Diligence-Bericht zusammengefasst. Danach kommt es zu Verhandlungen mit den entsprechenden Zielgesellschaften und zur Erfassung eines Term Sheet bezüglich der Bedingungen des Erwerbs. Daraufhin bereitet der Erwerber einen Binding Offer für die Zielgesellschaft vor, der dem Vertrag über die Konzentration zugrunde liegt.

Neue Aspekte in der Vorinsolvenzantragsstellung in Spanien: die 5bis-Kommunikation

Spanien hat im März 2014 durch das königliche Gesetzesdekret 4/2014 Maßnahmen zur Neufinanzierung und Neuorganisation der Gemeinschaftsschuld eingeführt. Diese sog. “Neue Reform” soll das spanische Insolvenzrecht verbessern, indem ein besseres Vorinsolvenzumfeld geschaffen wird und Refinanzierungsgespräche gefördert werden.

La liquidation de sociétés en Espagne

En raison de la crise économique et financière en Espagne, de nombreuses sociétés se sont retrouvées en faillite au cours des dernières années. Dans le cas des filiales espagnoles de sociétés mères allemandes solvables, force est de constater que l’option juridique privilégiée est celle de la liquidation de sociétés.

M&A in Spanien: die verschiedenen Arten von M&A

1. Arten von M&A

 

a) Merger

 

Ein Merger liegt dann vor, wenn zwei selbständige Gesellschaften eine komplett neue Gesellschaft bilden, die vorher nicht existent war, Artikel 5032 Abs. 1 und 5034 Abs. 1 des spanischen Gesetzes zum Schutz des Wettbewerbs (Gesetz Nr. 15/2007). Ferner gibt es den Merger durch Übernahme. In diesem Fall wird eine Gesellschaft durch eine andere übernommen und die letztgenannte behält ihre juristische Persönlichkeit.

La protection des données et mots de passe sur Internet en Espagne

L’Agence Espagnole de Protection des Données (AEPD) a  exécuté plusieurs décisions dans lesquelles elle étend les exigences de la Loi espagnole pour la Protection des Données (LOPD) dans les cas où les clients ou les consommateurs finaux doivent s’identifier sur une page web par  la création d’un nom d’utilisateur et d’un mot de passe.

Sachliche Kündigungsgründe in der spanischen Arbeitsgesetzgebung: organisatorische Ursachen

Die Spanische Arbeitsgesetzgebung legt eine Serie von sachlichen Kündigungsvoraussetzungen fest. Hier lohnt es sich, die wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen und produktionsbedingten Gründe hervorzuheben. Diese Gründe kommen laut der spanischen Gesetzgebung für kollektive Kündigungen in Frage; hierbei ist der einzige Unterschied die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer, welche durch den Vertragsablauf betroffen sind. Die Zahl der individuellen Kündigungen ist kleiner als diejenige, die die Normen der kollektiven Kündigung betreffen.

Die wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen in Spanien

Einschneidende Änderungen von Arbeitsverträgen in Spanien sind in dem Statut der Arbeitnehmer geregelt.

In Spanien werden unter anderem folgende Umstände als wesentliche arbeitsrechtliche Änderungen angesehen: Arbeitszeit und Zeiteinteilung, Regime der Schichtarbeit, Vergütungssysteme und Lohnsätze oder funktionale Flexibilität.

Artikel 41 des spanischen Statuts der Arbeitnehmer regelt die Fälle, in denen wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber ausgelöst werden sowie deren Voraussetzungen und Verfahrensschritte. In diesem Zusammenhang soll darauf hingewiesen werden, dass der aktuelle Gesetzestext das Ergebnis von Gesetzesänderungen ist, die das Königliche Dekret Nr. 3/2012 vom 10.02.2012 (zur Reform des spanischen Arbeitsmarkts) eingeführt hat.