Die Reform der Schiedsgerichtsbarkeit in Spanien
Die spanische Regierung hat den Entwurf des Reformgesetzes zur Schiedsgerichtsbarkeit verabschiedet und an die gesetzgebenden Verfassungsorgane (Cortes Generales) weitergeleitet. Das Vorhaben soll das Gesetz zur Schiedsgerichtsbarkeit aus dem Jahr 2003 (Ley 60/2003 vom 23. Dezember 2003), welches mit einer Verfassungsänderung einherging, reformieren.