Die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen
Neben der Zurechnung begangener Delikte, die im Namen oder auf Rechnung juristischer Personen von natürlichen Personen mit entsprechender Vertretungsmacht begangen wurden, bzw. Delikte, die zu deren Vorteil reichten, wird zusätzlich eine strafrechtliche Verantwortlichkeit in das Strafgesetzbuch für solche Verstöße eingefügt, die dadurch begünstigt wurden, dass