Warum man Franchiseverträge in Spanien von einem Anwalt begleiten lassen sollte
Ein Franchise ist eine gewerbliche Beziehung zwischen zwei Parteien, dem Franchisegeber und dem Franchisenehmer, in welcher der erstgenannte dem zweitgenannten das Recht zusichert, sein Geschäftsmodell und sein Know-how zu benutzen und ihn im Gegensatz dafür kompensiert. Normalerweise beinhalten Franchiseverträge auch Aussagen zur Aus- und Weiterbildung sowie Unterstützung des Franchisenehmers durch den Franchisegeber.
Spanisches Recht regelt Franchiseverträge nicht speziell
Zu Franchiseverträgen finden sich im spanischen Recht keine speziellen Regelungen, diese unterfallen der Vertragsfreiheit zwischen den Vertragspartnern, gem Art. 1.255 des spanischen Zivilrechtsbuchs. Daher stellt die Art der Vertragsgestaltung für die Vertragsparteien eine wichtige Rolle zum Zeitpunkt des Aufbaus des neuen Geschäfts dar.
Es ist weitgehend verbreitet, dass das Fehlen von rechtlichem Wissen dazu führt, dass einige Obligationen und Verpflichtungen als gesetzt angenommen werden und man sich nicht klar darüber ist, dass vermeintliche Verpflichtungen vertraglich gar nicht bestimmt und vorgesehen sind.
Vertragsgestaltung zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer
Falls der Franchisegeber abgeneigt ist, Modifikationen des gegenwärtigen Vertrags vorzunnehmen, da der Franchisenehmer einige rechtliche Regelungen nicht nachvollziehen kann, sollte mit der Unterzeichnung des Vertrags gewartet werden. Es ist von höchster Priorität, dass sich der Franchisenehmer vor der Entwicklung des Geschäfts und der Aufnahme von Krediten im Klaren über seine Obliegenheiten und Verpflichtungen ist.
Für den Franchisegeber steht ebenfalls einiges auf dem Spiel, sein Geschäftsmodell, seine Marke etc. Aufgrund der sich aus dem Geschäft ergebenden Exklusivität und bereits bestehender Aktivitäten des Franchises, kann der Franchisegeber hinsichtlich der geografischen Gegebenheit in der Entwicklung seines Geschäfts eingeschränkt sein. Das alles impliziert, dass der Franchisegeber gegenüber dem Franchisenehmer geschützt werden muss, denn dieser könnte seine Marke beschädigen oder deren Ausbreitung unterbinden. Weiterhin sollte der Franchisegeber sich vor der Unterschrift sicher sein, dass die von Ihm geforderten Obligationen auch in der Praxis durchführbar sind.
Die wichtigsten Klauseln im spanischen Franchisevertrag
Die Auflösung von Franchiseverträgen
Der Franchisenehmer muss sich darüber im Klaren sein, dass im Fall von nicht korrekt durchgeführt Vertragsverhandlungen, grosse Probleme mit unverhältnismässigen Konsequenzen gegenüber dem angerichteten Schaden hervorrufen werden können. Das bedeutet auch, dass der Vertrag ohne einen triftigen Grund aufgelöst werden kann und getätigte Investitionen nicht wieder reingeholt werden können.
Beim Franchisegeber kann Interesse an einer Vertragsauflösung bestehen, falls der Franchisenehmer nicht in das Franchisemodell passt oder er der Franchisemarke Schaden zufügt.
Erfüllungsklausel für Mindeststandards im Franchisevertrag
Aus Sicht des Franchisenehmer muss sich dieser gewiss sein, dass die Nichterfüllung der gesteckten Geschäftsziele ein Auflösen des Vertrags oder andere weniger schlimme Sanktionen nach sich ziehen kann. Für den Franchisegeber ist diese Klausel von existenzieller Bedeutung, besonders wenn er das Fanchise in einem Gebiet genehmigt, in dem bereits ein anderes Franchise vorhanden ist. Den Franchisegeber interessiert, dass der Franchisenehmer weitermacht, wenn dieser die Mindestanforderungen erfüllt.
Dauer des Franchisevertrags
Der Vertrag sollte eine Laufzeit haben, die es dem Franchisnehmer ermöglicht, die getätigten Inversionen wieder zu erwirtschaften. Beide Parteien sollten sich darüber im Klaren sein, dass die vertraglichen Obligationen bestehen bleiben, bis der Vertag ausläuft.
Leistungen des Franchisegebers
Der Franchisegeber sollte sich vergewissern, dass die Unterstützung des Franchisenehmers gut vertraglich geregelt ist, ohne das Klauseln Vorgänge regeln, die in der Praxis kaum umzusetzen sind. Der Franchisegeber sollte die vom Franchisenehmer verlangten Leistungen gewichten und bedenken, dass diese während der gesamten Dauer des Vertrags erfüllbar sind und bleiben.
Preis
Der Preis ist offensichtlich ein wichtiger Bestandteil des Vertrags. Keine Regelungen bestehen hinsichtlich der Art der Preises, dieser kann fest oder variable vereinbart werden (was sich meist an den Ergebnissen bereits bestehender Franchisenehmer regelt). Generell wird eine feste Pacht vom Franchisenehmer verlangt.
Nachvertragliche Pflichten
Normalerweise beinhaltet der Vertrag auch eine Wettbewerbsverbot-Klausel für die Zeit nach Ablauf des Vertrags, welche der Franchisenehmer kennen sollte, bevor er sein Geschäft aufnimmt. Wichtig ist, dass der Vertrag mit den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmt.
Vor Unterzeichnung eines Franchisevertrags sollte dieser von einer auf Franchiseverträge nach spanischem Recht spezialisierten Person durchgeschaut werden, wobei besonders die folgenden Punkte wichtig sind:
- Überprüfung jeder einzelnen Klausel,
- laufende Beratung während der Vertragsverhandlungen,
- Gewichtung jeder vertraglichen Information des zu unterzeichnenden Vertrags um Überraschungen zu vermeiden.
Joaquín de Ramos & Marina Bugallal
Mariscal Abogados, Rechtsanwälte Madrid, Spanien
Eurojuris España, Netzwerk von Spanischen Anwaltskanzleien